Jahresüberschuss

Jahresüberschuss
Begriff der handelsrechtlichen  Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (§ 275 HGB) sowie der  Bilanz (§ 266 HGB) von  Kapitalgesellschaften. Der J. ergibt sich als positive Differenz zwischen den  Erträgen und  Aufwendungen des betreffenden Geschäftsjahrs. Bei der Ermittlung des J. werden Gewinn-/Verlustvortrag, Entnahmen und Einstellungen aus/in offene Rücklagen nicht berücksichtigt.
- Gegensatz:  Jahresfehlbetrag.
- Vgl. auch  Bilanzgewinn (-verlust).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Jahresüberschuss — Jah|res|über|schuss 〈m. 1u; Wirtsch.〉 innerhalb eines Geschäftsjahres erzielter Reingewinn, der sich aus der Verrechnung der Erträge u. Aufwendungen eines Unternehmens ergibt; Ggs Jahresfehlbetrag ● einen Jahresüberschuss erwirtschaften * * *… …   Universal-Lexikon

  • Jahresüberschuss — Jah|res|über|schuss …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Bereinigter Jahresüberschuss — Der bereinigte Jahresüberschuss ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die einmalige Sondereffekte aus dem Jahresüberschuss eines Unternehmens herausrechnet. Man spricht hier von einer Ergebnis oder Gewinnbereinigung. Diese dient der besseren …   Deutsch Wikipedia

  • Bereinigter Jahresgewinn — Der bereinigte Jahresüberschuss ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die einmalige Sondereffekte aus dem Jahresüberschuss eines Unternehmens herausrechnet. Man spricht hier von einer Ergebnis oder Gewinnbereinigung. Diese dient der besseren …   Deutsch Wikipedia

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